Gesetzliche Bestimmungen zur Haltung von Herdenschutzhunden

Veröffentlicht am 13. April 2025 um 13:15

In Deutschland unterliegt die Haltung von Herdenschutzhunden spezifischen gesetzlichen Bestimmungen, die sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene geregelt sind. Diese Regelungen berücksichtigen die besonderen Anforderungen und Aufgaben dieser Hunde, insbesondere im Kontext des Herdenschutzes.​

Bundesrechtliche Vorgaben
Die Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) bildet die zentrale rechtliche Grundlage für die Haltung von Hunden in Deutschland. Für Herdenschutzhunde gelten dabei folgende spezielle Regelungen:​
agrarheute.com
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Wikipedia – Die freie Enzyklopädie
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Gesetze im Internet
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Witterungsschutz: Während ihrer Tätigkeit oder Ausbildung im Freien ist es nicht zwingend erforderlich, eine Schutzhütte bereitzustellen, sofern ein anderer ausreichender Schutz vor widrigen Witterungseinflüssen gewährleistet ist. ​

Abstand zu Stromzäunen: Herdenschutzhunde müssen in umzäunten Flächen gehalten werden, die mit Strom führenden Vorrichtungen zur Abwehr von Beutegreifern versehen sind. Dabei ist sicherzustellen, dass die Hunde mindestens sechs Meter Abstand zu diesen Vorrichtungen halten können. Sofern die örtlichen Gegebenheiten dies nicht zulassen, genügt ein Abstand von vier Metern. ​
LAND & FORST
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Gesetze im Internet
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tierschutz.hessen.de
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Sozialkontakt: Auch Herdenschutzhunden muss regelmäßiger Kontakt zu Menschen ermöglicht werden, um ihr Gemeinschaftsbedürfnis zu befriedigen. ​
Wikipedia – Die freie Enzyklopädie
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tierschutz.hessen.de
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Gesetze im Internet
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Verbot schmerzhafter Trainingsmittel: Der Einsatz von Stachelhalsbändern oder anderen schmerzhaften Mitteln bei der Ausbildung, Erziehung oder dem Training von Hunden ist untersagt. ​
LAND & FORST
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tierschutz.hessen.de
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landestierschutzverband-bw.de
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Landesrechtliche Ergänzungen
Zusätzlich zu den bundesrechtlichen Vorgaben können die Bundesländer spezifische Anforderungen festlegen. Beispielsweise gelten in Nordrhein-Westfalen folgende Bedingungen für die Haltung von Herdenschutzhunden:​

Einsatzanzahl: Pro 100 Mutterschafe sollten zwei Herdenschutzhunde eingesetzt werden.​
Landwirtschaftskammer

Gemeinsamer Einsatz: In Teilherden müssen mindestens zwei Hunde gemeinsam eingesetzt werden.​
Landwirtschaftskammer
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Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
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Einzäunung: Die Hunde dürfen nur in geeigneten, grundgeschützten Einzäunungen gehalten und eingesetzt werden.​
Landwirtschaftskammer

Warnhinweise: An der Einzäunung müssen Warnschilder auf die Hunde und deren Verhalten hinweisen. ​
Landwirtschaftskammer

Weitere Hinweise
Arbeitsaufwand und Kosten: Die Haltung von Herdenschutzhunden erfordert einen erheblichen täglichen Arbeitsaufwand, einschließlich Ausbildung, Fütterung, Pflege und tierärztlicher Betreuung. Zudem sind die Anschaffungs- und Unterhaltskosten nicht unerheblich. ​
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft

Versicherungspflicht: Es ist wichtig, die Herdenschutzhunde bei der Betriebshaftpflichtversicherung zu melden, um mögliche zukünftige Schäden abdecken zu können. ​
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft

Für spezifische Informationen und Beratung empfiehlt es sich, die zuständigen Landesbehörden oder Landwirtschaftskammern zu kontaktieren, da regionale Unterschiede bestehen können.​

 

Autorin.: Jenny Kalinowski


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